Hallo,
Am 19.02.2016 um 22:21 schrieb Björn Riesbeck:
Was ist mit diesem Mastschild? Dem "ex-DR-Sperrsignal-Mastschild" Es wurde eingeführt, da anders als Sh1 "Fahrverbot aufgehoben" in DS301-Bereich, im DV301-Bereich Ra12 gezeigt wird, es bedeutet "Rangierfahrt erlaubt". Deshalb sagt das Mastschild aus, dass das Sperrsignal erloschen oder Ra12 zeigend nicht für Zugfahrten gilt. Dabei fiel mir neulich auf, dass die Vorlage für Sperrsignale nur auf die ex-DB Sperrsignale augelegt ist. (Bezogen auf Sh1/Ra12)
Die Ril 301.0002 schreibt:
An einem durch ein weißes Mastschild mit zwei schwarzen Punkten gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt, dürfen Züge nur auf Befehl vorbeifahren. Ein mit diesem Mastschild gekennzeichnetes Signal, das Ra 12 (DV 301) zeigt oder erloschen ist, hat für Züge keine Bedeutung.
Das Interessante ist da die Regelung, was zu tun ist, wenn es erloschen ist. Das hieße dann:
railway:signal:minor:traversable=DE-ESO:mastschild-schwarze-punkte railway:signal:minor:traversable:type=trains_ignore
Ich ahne jetzt schon, was für ein Fass der Pandora ich geöffnet habe. Aber Signale sind nun halt mal sehr verschieden und vielfältig.
Viele Grüße
Michael